Sobald wieder Gottesdienste gefeiert werden können, werden folgende Hygieneregeln für den Gottesdienstbesuch wieder gelten: Diese Regeln gelten vorbehaltlich etwaiger Änderungen. Stand: 17.12.2020
- Die Teilnahme am Gottesdienst erfolgt auf eigene Gefahr.
- Personen mit Symtomen, die auf eine Coronaerkrankung hindeuten, werden dringend gebeten, zu Hause zu bleiben.
- Abstandsregeln (mindestens 1,5 m, empfohlen 2 m) sind jederzeit unbedingt einzuhalten, ausgenommen sind Mitglieder des eigenen Haushaltes.
- Der Zugang ist beschränkt auf 14 Besucher ohne Haushaltsangehörige.
- Nur markierte Plätze dürfen besetzt werden.
- Die Empore ist für 4 Besucher oder Familien unter Wahrung der Abstandsregeln als Ausweichmöglichkeit besetzt werden.
- Vor Betreten des Gottesdienstraumes sind Hände zu desinfizieren, Desinfektionsmittel und Mund-Nasenschutz stehen am Eingang bereit.
- Vor Beginn des Gottesdienstes sind Name, Adresse und Telefonnummer in einer Teilnehmerliste zu hinterlegen. Die Daten werden nach vier Wochen gelöscht.
- Vom Betreten bis zum Verlassen des Kirchraumes ist ein Mun -Nasenschutz zu tragen. Eine FFP2 Maske wird empfohlen. Nur der Liturg ist für Sprachbeiträge davon befreit.
- Auf das Singen von Liturgie und Liedern wird weiterhin verzichtet.
- Auf eine Begrüßung und Verabschiedung am Ein- und Ausgang wird in der Regel verzichtet.
- Kollekten werden wie angekündigt nur am Ausgang erbeten.
- Am Ende wird der Gottesdienst mit einem Mindestabstand von 2 m einzeln verlassen.
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